Die Kurskosten werden Kanton Aargau übernommen. Halleneintritte sind davon ausgenommen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Anmeldung verpflichtet jedoch zur Teilnahme während eines ganzen Semesters
Während der offiziellen Schulferien findet kein Schulsport statt.
Der freiwillige Schulsport unterliegt dem Schulgesetz.
Bei Überbelegung des Kurses, ist das Eingangsdatum der Anmeldung für die Kursaufnahme massgebend.
Falls sich weniger als 10 Kinder anmelden sollten, kann der Kurs nicht durchgeführt werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter über Nachfolgendes informiert worden sind und sich damit einverstanden erklärt haben:
die Erfassung der Personendaten sowie der Daten zu den J+S-Kursen-/Lagern im Nationalen Informationssystem für Sport (NDS);
die Bearbeitung der Daten in der NDS; sowie
die Bekanntgabe der Daten nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG).
J+S bietet keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung ist Sache der Eltern.